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Allgemeine Geschäftsbestimmungen

proKonzept Fussballcamps

Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung für ein Angebot von proKonzept (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.pro-konzept.com. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.

Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Internetdarstellungen auf der Seite www.pro-konzept.com/osterferienfussballcamp.com sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

Bezahlung

Mit der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und ihr Ticket/ihre Tickets.

Rücktritt

Rücktritt – Mit optionalem Rücktrittsschutz für 15 €

Bei der Buchung des Rücktrittsschutzes werden im Krankheitsfall die Kosten für das Camp (nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests) vor Camp-Beginn erstattet.
Ohne Abschluss eines Rücktrittsschutzes wird im Krankheitsfall kein Geld erstattet und es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn der Rücktrittsschutz in Anspruch genommen wird, wird die Teilnahmegebühr abzüglich des Rücktrittsschutzes (15€) erstattet. Bei einer Abmeldung bzw. einem Abbruch während des Camps werden keine Kosten erstattet.

Rücktritt – Ohne optionalem Rücktrittsschutz für 15 €

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651h Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:
Bei Abmeldung bis sechs Wochen vor Camp-Beginn werden 20,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Camp-Beginn werden 30 % des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der letzten drei Wochen vor Camp-Beginn abgesagt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Wird die Camp-Teilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

Durchführung

Für die Dauer der Leistung des Anbieters übertragen die Erziehungsberechtigten dem Geschäftsführer von proKonzept die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter (Trainer-Team) übertragen kann.

Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer des proKonzept Fussballcamps Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Geschäftsführer oder sein Trainerteam die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.

Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Trainer des proKonzept Fussballcamps oder dem Geschäftsführer des proKonzept Fussballcamps.

Angaben über den Gesundheitszustand

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können

Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn des proKonzept Fussballcamps den jeweiligen Trainer oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich / mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich / mündlich) ihres Kindes zu informieren.

Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines proKonzept Fussballcamps sind dem Geschäftsführer des proKonzept Fussballcamps oder seinem Trainer-Team unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus dem proKonzept Fussballcamp führen.

Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a) Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp:
Wird ein Fußballcamp vom gastgebenden Verein oder von proKonzept mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung und / oder ein Gutschein für eine Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.

b) Einhaltung der Camp-Regeln:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Camp-Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Camp-Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt proKonzept keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.

Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. proKonzept übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. proKonzept haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

Beschränkung der Haftung

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und / oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

Verwendung der Bildrechte

​Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter räumen proKonzept unentgeltlich, unwiderruflich sowie exklusiv, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an allen Bild- und Tonträgern sowie sonstigen Produkten und Leistungen ein, die im Zusammenhang mit dem Fußballcamp von proKonzept unter der Mitwirkung der / des bei der Anmeldung genannten Teilnehmerin / Teilnehmers entstehen. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Verarbeitung, Vervielfältigung und öffentlichen Wiedergabe in allen Medien (z. B. Printmedien wie Broschüren, Flyer, Zeitungen, Zeitschriften, etc.; Internet, Telekommunikationsdienste usw.) sowie für Marketing- und Werbemaßnahmen von proKonzept auch unter Nennung des jeweiligen Nutzers sowie das Recht zur Umgestaltung und Bearbeitung. Bei der Auswertung der Rechte darf der Vor- und Nachname des Kindes genannt werden. Sämtliche Rechte dürfen auch an Dritte übertagen werden. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften werden dabei von proKonzept beachtet.

Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

proKonzept Maifest

Allgemeines
Reservierungen
Erhalt und Wert von Getränkemarken
Einlass und Teilnahme
Haftung
Änderungen und Absagen
Schlussbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahmebedingungen für das proKonzept Maifest, einschließlich Reservierungen, sowie den Veranstaltungsablauf.
1.2 Mit der Teilnahme an der Veranstaltung oder dem Erwerb von Reservierungen erkennen Sie diese AGB an.

2.1 Tischreservierungen sind kostenfrei und beinhalten je nach Tischart 10/20 Getränkemarken pro reserviertem Tisch.
2.2 Reservierungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2.3 Die Reservierung ist nicht übertragbar und verfällt, wenn der Tisch nicht bis 15 min. nach Reservierungsuhrzeit eingenommen wird.
2.4 Bei Nichtantritt kann kein Kaufpreis erstattet werden.

4.1 Getränkemarken sind am jeweiligen Veranstaltungstag an der Getränkeschänke hinterlegt und abholbereit.

4.2 Eine Getränkemarke hat den Wert 4,80€. Das Einlösen mehrerer Getränkemarken bei einer Bestellung ist möglich. Eine Geldausgabe auf Getränkemarken ist nicht möglich.

5.1 Der Zutritt zur Veranstaltung ist ohne Ticket möglich.
5.2 Es wird empfohlen, das Ticket einer Tischreservierung oder dessen digitale Version in einer Wallet-App mitzubringen.
5.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gästen den Zutritt zu verweigern, wenn ein Verstoß gegen diese AGB oder geltende Verhaltensregeln festgestellt wird.

6.1 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder beschädigt werden.
6.2 Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.

7.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie z. B. höherer Gewalt, abzusagen oder Änderungen am Programm vorzunehmen.
7.2 Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden bereits erworbene Getränkemarken zurückerstattet.

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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